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Neue Formen der Überprüfung und Bewertung der Leistung von Schülerinnen und Schülern ab dem Schuljahr 2016/2017

09.08.2016, Newsletter 10/2016

Nach einem eingehenden Anhörungsprozess, an dem neben Lehrer-, Schüler- und Elternvertretungen auch die Landeselterninitiative für Bildung beteiligt war, hat Bildungsminister Commerçon im Juli neue Regeln für die Überprüfung und Bewertung der Leistung von Schülerinnen und Schülern herausgegeben. Für die Grundschulen gelten sie ab dem kommenden Schuljahr, für die weiterführenden Schulen ab dem Schuljahr 2017/2018.

Wenn auch nicht alle Forderungen von uns berücksichtigt wurden: Die Landeselterninitiative für Bildung begrüßt sehr, dass der Erlass die Heterogenität der Schülerinnen und Schüler in den Blick nimmt und bestimmt, zur Bewertung ihrer Leistungen den gesamten Lernprozess und Lernfortschritt einzubeziehen und neben schriftlichen Arbeiten und mündlichen Leistungsnachweisen alternativen, anwendungsbezogenen Nachweisen eine stärkere Bedeutung zuzumessen, wie etwa Referaten, Ergebnissen der Teilnahme an Wettbewerben, Portfolios, praktischen Arbeiten, Lerntagebüchern, Präsentationen sowie Tages- oder Wochenplänen. Weg also von der defizitorientierten Betrachtung hin zur Würdigung der Stärken. Und weg von punktuellen Betrachtungen aller zur gleichen Zeit mit dem gleichen Maßstab hin zu einer prozessorientierten, begleitenden, mehrdimensionalen Leistungsbewertung. Individuelle Lehrprozesse können so als solche wahrgenommen, gewürdigt und gestützt werden. Anders würde eine (notwendige) individualisierende Didaktik in sich zusammenfallen, wenn ihr nicht eine individualisierende Leistungsbewertung entspräche. Der Erlass greift damit Ergebnisse der empirischen Bildungsforschung und die Praxis herausragender Schulen auf.

Hier der Erlass als Auszug aus dem Amtsblatt zum Download.