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Inklusion braucht mehr Fachpersonal

13.06.2018, Medienmitteilung des Bündnisses für inklusive Bildung
13.06.2018, Newsletter 6/2018

Das „Bündnis für inklusive Bildung“ hat die Landesregierung aufgefordert, bei ihrer Haushaltsklausur am kommenden Wochenende (17./18.6.2018) endlich angemessene Vorkehrungen zur Umsetzung des Menschenrechts auf inklusive Bildung zu treffen. Gelingende inklusive Bildung sei der Schlüssel für mehr Chancengleichheit. Dafür müssten zielgerichtet Ressourcen und ein deutliches „Mehr“ an Personal verschiedener Professionen in klar erkennbaren Schritten eingeplant werden. Die dafür notwendigen Maßnahmen müssten in der anstehenden Klausur zum Doppelhaushalt 2019/20 Priorität erhalten.

Das Bündnis für inklusive Bildung begrüßt ausdrücklich, dass die Teilhabe von Kindern mit Behinderungen am Lebens- und Lernort der allgemeinen Schule in den letzten Jahren im Saarland gestiegen ist. Diese positive Entwicklung muss die Landesregierung mit ihren haushaltspolitischen Entscheidungen nachhaltig stützen. Die neuerdings erhobene Forderung nach dem Ausbau einer kostenintensiven Doppelstruktur von weiteren Förderschulen und sogenannten Außenklassen neben allgemeinen inklusiven Schulen lehnt das Bündnis mit Nachdruck ab – gerade auch vor dem Hintergrund sinkender Schülerzahlen an Förderschulen insgesamt. Vielmehr müssen die finanziellen Spielräume zielgerichtet genutzt und sonderpädagogische Kompetenz an den allgemeinen Schulen gestärkt werden, wo der Bedarf steigt. Dies sind Mindestvoraussetzungen für eine gelingende inklusive Beschulung einer heterogeneren Schülerschaft.

Um die Qualität in der inklusiven Schule für alle Kinder zu verbessern, fordert das Bündnis Teams aus Lehrkräften, Sonderpägog/innen und sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendhilfe an allen Schulen. Gerade aus der Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe gibt es erfolgreiche Ansätze. Warum sind diese Ansätze nicht flächendeckend verankert?

Das Bündnis erinnert daran, dass die Verwirklichung eines hochwertigen inklusiven Bildungssystems weder die Idee einer politischen Partei noch die Wunschvorstellung einzelner Interessenvertretungen ist. Inklusion ist das geltende Recht aller, auch der Menschen mit Behinderungen, auf gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe. Völkerrechtlich verbindlich beschlossen von der Generalversammlung der UN im „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)“ im Jahr 2006, international in Kraft getreten und in Deutschland 2009 Gesetz geworden. Im Saarland schließlich hat der Landtag im Jahr 2014 mit einem beachtlichen einstimmigen Beschluss die UN-Konvention ins Schulrecht übernommen und damit zu inklusiver Bildung in der Regelschule verpflichtet, d.h. in den Grund- und Gemeinschaftsschulen sowie den Gymnasien und beruflichen Schulen.

Hintergrund:
Das „Bündnis für inklusive Bildung“ versteht sich als zivilgesellschaftliche Bewegung für Bildungsgerechtigkeit. Es setzt sich für die Verbesserung entsprechender Rahmenbedingungen im Bildungswesen ein. Für alle Kinder müssten Bedingungen in den Regelschulen hergestellt werden, die ihre Entwicklung fördern. Zu den Bündnispartnern gehören u.a. der Verein Miteinander Leben Lernen (MLL), die Arbeitskammer des Saarlandes (AK), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Saarland (GEW), die Landeselterninitiative für Bildung e.V., die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule (GGG) und die Gesamtlandeselternvertretung (GLEV).