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Landeselterninitiative fordert Spiel mit offenen Karten bei Gemeinschaftsschule - Minister soll vor Verfassungsänderung Standortfrage und Personalausstattung offenlegen - drohen Schließungen und Lehrerstelleneinsparungen?

14.5.2011, Newsletter 20/2011 und Medienmitteilung

Für die Anhörung des Landtages am 26. Mai zu den Gesetzentwürfen zur Änderung der Verfassung und schulrechtlicher Gesetze zur Einführung der Gemeinschaftsschule hat die Landeselterninitiative für Bildung die aktuelle Prognose des Bildungsministeriums zur Entwicklung der Schülerzahlen ausgewertet. Wir hatten kritisiert, dass keine gesetzliche Regelung zur Schüler-Lehrer-Relation und damit zu mehr Lehrerzeit sowie kleineren Klassen getroffen wird und dass die Landesregierung mit den Gesetzesvorlagen ihr Versprechen nicht einlöst, das Kriterium der Dreizügigkeit als Voraussetzung für die Einrichtung weiterführender Schulen aus dem Schulordnungsgesetz zu streichen. (Koalitionsvertrag Seite 11: "Das saarländische Schulordnungsgesetz wird mit dem Ziel einer integrierten Schulentwicklungsplanung dahingehend geändert, dass das Kriterium der Zügigkeit entfällt.")

Bleibt es bei dem bisherigen Kriterium, wären die aus Erweiterten Realschulen umgewandelten Gemeinschaftsschulen im Jahr des Starts der neuen Schulform (2012/2013) an 33 Standorten nicht dauerhaft dreizügig. Nun hatte Bildungsminister Kessler als denkbares Organisationskriterium für die Gemeinschaftsschule auch schon mal mindestens 300 Schüler in den Klassen 5 bis 10 genannt. Selbst dieses Kriterium erreichen im Jahr des Starts der Gemeinschaftsschule 15 Standorte nicht, fünf Jahre später sind es insgesamt 25 Standorte. (Im Übrigen würde die Beibehaltung des Kriteriums der Zügigkeit bei den Grundschulen bedeuten, dass im kommenden Schuljahr 21 nicht mehr dauerhaft zweizügig sind. Eine Voraussetzung die zur Schließung von Grundschulen eingeführt wurde. Bis zum Schuljahr 2016/2017 würde sich die Zahl der nicht zweizügigen Grundschulen auf 62 erhöhen.) Die Landeselterninitiative für Bildung fordert deshalb vor der Verfassungsänderung einen offenen Dialog, um für die Gemeinschaftsschule eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zu schaffen. Dies fordern wir auch hinsichtlich der Personalausstattung der neuen Schulform. Wenn sie denn die soziale Auslese abbauen oder gar beseitigen soll, ist dort mehr Lehrerzeit von Nöten, weil sie alle Schüler aufnehmen muss, die nicht zum Gymnasium gehen, und deshalb wesentlich heterogenere Schülergruppen aufweist. Solange die pädagogische Qualität der Schule mit einem Konzept für Lerndiagnose sowie Förderung und einer besseren Schüler-Lehrer-Relation nicht verbindlich bestimmt ist, können Eltern und Schüler die Gemeinschaftsschule nicht als gleichwertige Schulform neben dem Gymnasium sehen. Hierzu hatte Bildungsminister Kessler bei den sog. Bildungsgipfeln angekündigt, bei einem Klassenteiler von 29 Schülern je Klasse für die Einrichtung von Gemeinschaftsschulen zu bleiben und eine durchschnittliche Klassengröße von 26 Schülern genannt. Wenn diese als Ordnungsgröße in den Gemeinschaftsschulen, die aus Erweiterten Realschulen und Gesamtschulen entstehen sollen, zu Grunde gelegt würde, brauchte der Minister für die Klassen im Jahr des Starts der neuen Schulform rechnerisch 350 Lehrerstellen weniger, fünf Jahre später wären es 630 Stellen. Deshalb will die Landeselterninitiative für Bildung auch hier Transparenz und einen offenen Dialog darüber, wie viel Lehrerzeit den Schulen zur Verfügung gestellt wird.

Ansonsten liegt die Vermutung nahe, dass die Verfassungsänderung zum trojanischen Pferd für Schulschließungen und Einsparungen bei den Lehrern werden könnte.

Die Prognosen des Bildungsministeriums und die Berechnungen der Landeselterninitiative für Bildung zum Download:

Prognose Ministerium Grundschulen

Prognose Ministerium Erweiterte Realschulen

Prognose Ministerium Gesamtschulen

Prognose Ministerium Gymnasien

Auswertung Eltern Bedrohte Schulen

Auswertung Eltern Klassenfrequenzen Gemeinschaftsschule