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G8-Gutachten zweiter Teil: Landesbeauftragter für Datenschutz unterstützt Landeselterninitiative - Bildungsministerium soll Gutachten über die Lehrpläne herausgeben

In einem Brief vom 10. Juni 2009 hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Roland Lorenz, das Bildungsministerium aufgefordert, dem Antrag der Landeselterninitiative für Bildung nachzukommen und ihr den zweiten Teil des G8-Gutachtens zur Verfügung zustellen. In diesem zweiten Teil des Gutachtens des Berliner Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) urteilen "renommierte Fachdidaktiker" über die Lehrpläne der Fächer Mathematik, Deutsch, Erste Fremdsprache (Englisch, Französisch), Biologie, Chemie und Physik (vom IQB ausgewählte Fächer). Die Landeselterninitiative für Bildung kämpft seit Oktober 2008 darum, eine vollständige Darstellung der Situation der Schülerinnen und Schüler des G8-Jahrganges zu erhalten, um Aufschluss über Abiturchancen und eventuelle Benachteiligungen sowie erforderliche Konsequenzen zu erlangen. Inzwischen hat sich die Landesschülervertretung Gymnasien angeschlossen. Aus drei Informationen wollen Schüler und Eltern gemeinsam Schlüsse ziehen: den Durchschnittsnoten Ende des letzten Schuljahres sowie des schriftlichen Abiturs und den Bewertungen der einzelnen Lehrpläne durch Fachdidaktiker, die wohl harsch ausgefallen sind.

Im Februar haben wir den Antrag gestellt, das Gutachten des Berliner Instituts in allen Teilen zu bekommen. Im März hat das Bildungsministerium in einer Pressekonferenz den ersten Teil vorgestellt und übersandt. Bei der Antwort nicht dabei war jedoch der (zweite) Teil, der die fachspezifischen Einzelgutachten der Didaktiker zu wesentlichen Fächern enthält. Das Informationsfreiheitsgesetz bestimmt ausdrücklich, dass Gutachten nicht zu den Unterlagen der unmittelbaren Entscheidungsvorbereitung gehören, für die der Informationszugang abgelehnt werden soll. Die Landeselterninitiative für Bildung hat deshalb zur Wahrung ihres Rechts Mitte März den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet. Nach längerer Auseinandersetzung mit dem Bildungsministerium hat er nun das Ministerium gebeten, dem Antrag der Landeselterninitiative zu entsprechen. Die Gründe für ein Zurückhalten der Fächergutachten seien nicht dargelegt.

Wie ein roter Faden zeigen Indizien, dass es wohl etwas zu verbergen gibt.
a) Vom Ministerium ausdrücklich nicht gewünscht wurde, dass Ergebnisse aus Schulleistungsuntersuchungen (Vergleichsarbeiten der untersuchten Jahrgänge) in das G 8-Gutachten einbezogen werden.
b) Auch ist der Notenvergleich G 8/G 9 zum Ende des letzten Schuljahres vor dem Abitur vom Juni 2008 nicht zur Verfügung gestellt worden.
c) Es hat keine vergleichende Befragung der Schüler stattgefunden, wie das G 8 auf ihre Leistungen und sonstige persönliche Situation wirkt. Nur in der Lehrerbefragung wurde mit einzelnen Fragen erhoben, wie die Lehrer die Schülerbelastung einschätzen.
d) Der Frage, ob mit dem G 8 ein erhöhter Nachhilfebedarf einhergeht - professionell oder durch Familie und Freunde - (und das G 8 somit die soziale Selektivität der Schulbildung erhöht) wurde im Gutachten auch nicht nachgegangen.
e) Nicht explizit als Untersuchungspunkte wurden Aspekte der G 8-Einführung aufgenommen wie z.B. Mittagsbetreuung und -verpflegung, Anpassung des Verkehrssystems oder Auswirkungen auf die Teilnahme an Arbeitsgruppen, Auslandsaufenthalten usw., da hier "keine spezifische Kompetenz des Auftragnehmers IQB liegt", wie das Institut selbst sagt.
f) Das Institut hat auch nicht die Ergebnisse der Befragung der Landeselternvertretung Gymnasien bei G 8- und G 9-Schülern Mitte des Jahres 2008 einbezogen, bei der über 1 700 Schülerinnen und Schüler geantwortet haben.
(Quelle der Informationen zu a, c, d, e, f: IQB; zu b schriftliche Auskunft des Ministeriums)

Und wenn denn keine Nachteile festgestellt wurden, finden wir es um so unverantwortlicher, dass Schüler und Eltern des G 8 keine Informationen erhalten.