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Eltern: Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention unzureichend

22. September 2012, Medienmitteilung

Die Landeselterninitiative für Bildung hat den in dieser Woche von der Landesregierung veröffentlichten Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention als unzureichend kritisiert. Was die frühkindliche und schulische Bildung anbelangt, bleibe der Plan deutlich hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Er sei als Handlungsprogramm - was ein Aktionsplan sein müsse - nicht geeignet. "Die aufgeführten Maßnahmen blieben meist unkonkret und gingen über bereits vorhandene Instrumente und Aktivitäten im Wesentlichen nicht hinaus", teilte Bernhard Strube, der Sprecher der Initiative mit. Es sei nicht erkennbar, welche konkreten strukturellen und qualitativen Schritte bei der frühkindlichen und schulischen Bildung unternommen würden, um eine umfassende Teilhabe aller behinderten Kinder und Jugendlichen, wenn sie es denn beanspruchten, zu ermöglichen und ein grundlegendes Umdenken aller am Bildungsprozess Beteiligten anzustreben. Dagegen verspreche die Koalition in ihrem Vertrag mehr.

Im Koalitionsvertrag (Seite 29) haben CDU und SPD konkrete Maßnahmen als Bestandteil eines Aktionsplanes angekündigt.

(Zitat):
"Folgende Maßnahmen sollen im Aktionsplan berücksichtigt werden:

Alle die Bildung betreffenden rechtlichen Regelungen werden auf ihre Kompatibilität mit der UN-Behindertenrechtskonvention hin überprüft und ggf. angepasst, dabei wird auch das Thema einer fachlichen Beratung der Eltern bei Fragen der Ein- und Umschulung berücksichtigt.
Um dem besonderen Förderbedarf gerecht zu werden, brauchen alle Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eine ausreichende Zuweisung von (sonder)pädagogischem Fachpersonal, Lehrkräften, Integrationshelferinnen und -helfern sowie Unterstützung aus der Jugendhilfe. Der Bereich der Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, sofern der schulische Bereich betroffen ist, wird zum Bildungsministerium verlagert und inhaltlich neu ausgestaltet. Der entsprechende Haushaltsansatz wird mit übertragen.
Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräften und weiterem pädagogischem Personal werden wir auch auf Inklusion ausrichten. Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass auch Kindertageseinrichtungen zu inklusiven Ein- richtungen weiterentwickelt werden.
Die Grundschule ist bereits heute als eine Schule für alle Kinder angelegt. Sie wollen wir mit den entsprechenden Rahmenbedingungen in Form interner und externer Unterstützungsleistungen ausstatten, um sie zu inklusiven Schulen weiterzuentwickeln. Kinder, die bereits in der Grundschule inklusiv beschult wurden, werden danach unter Fortführung der erprobten Praxis nicht gegen ihren Willen in eine Förderschule überwiesen.
Wir wollen den Umbau der Förderschulen auch zu sonderpädagogischen Kompetenzzentren betreiben. Beim Ausbau von Gebundenen Ganztagsschulen sollen darüber hinaus die Anforderungen der Inklusion berücksichtigt werden. Kindern mit Förderbedarf wollen wir die Übergänge von der Schule in den Beruf erleichtern.
Im Rahmen der Analyse aus der Haushaltsstrukturkommission wird darauf hingewiesen, dass im Saarland im Vergleich zu anderen Bundesländern die Zahl der Integrationsschülerinnen und -schüler mit zusätzlichem Förderbedarf in der Regelschule bei nur geringem Rückgang der Zahl der Förderschülerinnen und -schüler in den letzten Jahren überproportional angestiegen ist. Die Ursachen dieses Zusammenhangs werden wir prüfen." (Zitat Ende)